{"id":622,"date":"2022-02-22T14:39:16","date_gmt":"2022-02-22T13:39:16","guid":{"rendered":"http:\/\/aqigmbh.de\/agb"},"modified":"2022-04-11T14:12:52","modified_gmt":"2022-04-11T12:12:52","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/aqigmbh.de\/en\/agb","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<div id=\"pl-622\"  class=\"panel-layout\" ><div id=\"pg-622-0\"  class=\"panel-grid panel-has-style\" ><div class=\"uk-background-muted uk-padding uk-margin-large-bottom panel-row-style panel-row-style-for-622-0\" ><div id=\"pgc-622-0-0\"  class=\"panel-grid-cell\" ><div id=\"panel-622-0-0-0\" class=\"so-panel widget widget_sow-editor panel-first-child panel-last-child\" data-index=\"0\" ><div\n\t\t\t\n\t\t\tclass=\"so-widget-sow-editor so-widget-sow-editor-base\"\n\t\t\t\n\t\t>\n<div class=\"siteorigin-widget-tinymce textwidget\">\n\t<h1>TERMS & CONDITIONS (Available in german language.)<\/h1>\n<h2>Allgemeine Bedingungen f\u00fcr die Durchf\u00fchrung von Forschungs- und Entwicklungsauftr\u00e4gen<\/h2>\n<h3>1.\tAnwendungsbereich<\/h3>\n<p>1.1&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die nachfolgenden Bedingungen gelten f\u00fcr alle Forschungs- und Entwicklungsauftr\u00e4ge, die dem AQI erteilt werden. Abweichende, entgegenstehende oder erg\u00e4nzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn das AQI stimmt ihrer Geltung schriftlich zu. Soweit die nachfolgenden Bedingungen keine anderen Regelungen vorsehen, finden auf alle Forschungs- und Entwicklungsauftr\u00e4ge die Bestimmungen des Dienstvertragsrechts (\u00a7\u00a7 611 ff. BGB) Anwendung. Sofern in den nachfolgenden Bedingungen ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung des AQI, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen f\u00fcr Sch\u00e4den enthalten ist, gilt dieser Ausschluss oder die Begrenzung nicht f\u00fcr eine Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit\n<\/p>\n<p>1.2 &nbsp; Sofern in den nachfolgenden Bedingungen ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung des AQI, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen f\u00fcr Sch\u00e4den enthalten ist, gilt dieser Ausschluss oder die Begrenzung nicht f\u00fcr eine Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit.<\/p>\n<h3>2. Vertragsgegenstand, Bearbeitungszeit<\/h3>\n<p> 2.1 &nbsp; Gegenstand des Forschungs- und Entwicklungsauftrages sind die im Angebot des AQI vorgesehenen Arbeiten.&nbsp;Soweit das Angebot oder der Forschungs- und Entwicklungsauftrag eine Bearbeitungszeit oder Termine enth\u00e4lt, gelten diese nur dann als verbindlich, wenn das AQI deren Verbindlichkeit ausdr\u00fccklich zugesagt hat.\n<\/p>\n<p>2.2 &nbsp; Erkennt das AQI , dass die verbindliche Bearbeitungszeit oder der verbindliche Termin nicht eingehalten werden kann, wird sie dem Auftraggeber die Gr\u00fcnde f\u00fcr die Verz\u00f6gerung mitteilen und mit dem Auftraggeber eine angemessene Anpassung vereinbaren.<\/p>\n<h3>3. Mitwirkung des Auftraggebers<\/h3>\n<p>Der Auftraggeber tr\u00e4gt daf\u00fcr Sorge, dass das AQI alle f\u00fcr die Ausf\u00fchrung des Forschungs- und Entwicklungsauftrages notwendigen Informationen, Unterlagen, Proben, Untersuchungsmaterialien etc. rechtzeitig vorgelegt werden und dem AQI von allen Vorg\u00e4ngen und Umst\u00e4nden Kenntnis gegeben wird, die f\u00fcr die Ausf\u00fchrung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch f\u00fcr Unterlagen, Vorg\u00e4nge und Umst\u00e4nde, die erst w\u00e4hrend der Durchf\u00fchrung der vereinbarten Arbeiten erkannt werden.<\/p>\n<h3>4. Verg\u00fctung<\/h3>\n<p>4.1 &nbsp; Die Verg\u00fctung wird als Stundenverg\u00fctung oder Festpreis berechnet. Die Umsatzsteuer wird der Verg\u00fctung jeweils hinzugerechnet.\n<\/p>\n<p>4.2 &nbsp; Das AQI wird den Auftraggeber unverz\u00fcglich benachrichtigen, wenn abzusehen ist, dass mit der vereinbarten Verg\u00fctung das angestrebte Forschungs- und Entwicklungsergebnis nicht erreicht werden kann. Zugleich wird das AQI dem Auftraggeber eine Anpassung der Verg\u00fctung vorschlagen. Falls diese aus Gr\u00fcnden erforderlich wird, die bei Auftragserteilung f\u00fcr das AQI weder vorhersehbar waren noch von ihr zu vertreten sind und auch keine anderweitige Einigung mit dem Auftraggeber erzielt wird, wird die vorgeschlagene Anpassung verbindlich.\n<\/p>\n<p>4.3 &nbsp; Der Auftraggeber kommt bei einer von ihm zu vertretenden Verz\u00f6gerung der Auftragsbearbeitung f\u00fcr die daraus entstehenden Mehrkosten auf.<\/p>\n<h3>5. Zahlungen<\/h3>\n<p>5.1 &nbsp; Zahlungen sind gem\u00e4\u00df dem vereinbarten Zahlungsplan f\u00e4llig. Bei fehlendem Zahlungsplan bestimmt sich die F\u00e4lligkeit nach dem in der Rechnung genannten F\u00e4lligkeitsdatum. Zahlungen sind ohne Abzug unter Angabe der Rechnungsnummer auf das angegebene Konto des AQI&nbsp; zu leisten.\n<\/p>\n<p>5.2 &nbsp; Bei der \u00dcberschreitung von Zahlungsterminen ist das AQI berechtigt, Verzugszinsen in H\u00f6he von 8 Prozentpunkten \u00fcber dem Basiszinssatz geltend zu machen, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf.\n<\/p>\n<p>5.3 &nbsp; Eine Aufrechnung gegen Forderungen des AQI ist nur zul\u00e4ssig, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt ist.\n<\/p>\n<p>5.4 &nbsp; Der Auftraggeber kann ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht nur aus\u00fcben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverh\u00e4ltnis beruht.<\/p>\n<h3>6. Forschungs- und Entwicklungsergebnis, Nutzungsrechte<\/h3>\n<p>6.1 &nbsp; Das Forschungs- und Entwicklungsergebnis wird dem Auftraggeber nach Abschluss des Auftrages gem\u00e4\u00df dem Projektvertrag zur Verf\u00fcgung gestellt.<\/p>\n<p>6.2 &nbsp; Der Auftraggeber erh\u00e4lt an den bei Durchf\u00fchrung des Auftrages entstandenen Erfindungen und an den von dem AQI darauf angemeldeten sowie ihm erteilten Schutzrechten ein nichtausschlie\u00dfliches, unentgeltliches Nutzungsrecht f\u00fcr den seinem Auftrag zugrunde liegenden Anwendungszweck. Der Auftraggeber erstattet dem AQI&nbsp; einen zu vereinbarenden Anteil der Kosten f\u00fcr Anmeldung, Aufrechterhaltung sowie Verteidigung der Schutzrechte und entrichtet bei Benutzung eine pauschale Arbeitnehmererfinderverg\u00fctung, deren H\u00f6he im Einzelfall vereinbart wird.<\/p>\n<p>6.3 &nbsp; Auf Verlangen erh\u00e4lt der Auftraggeber anstelle des Rechts gem\u00e4\u00df&nbsp;Ziff. 5.2 an den bei Durchf\u00fchrung des Auftrages entstandenen&nbsp;Erfindungen und an den von dem AQI darauf angemeldeten sowie ihm erteilten Schutzrechten ein ausschlie\u00dfliches, entgeltliches Nutzungsrecht f\u00fcr den seinem Auftrag zugrunde liegenden Anwendungszweck. Das Verlangen ist sp\u00e4testens drei Monate nach Mitteilung der Erfindung schriftlich gegen\u00fcber dem AQI zu erkl\u00e4ren. Das AQI beh\u00e4lt insoweit ein nichtausschlie\u00dfliches, unentgeltliches&nbsp;Nutzungsrecht f\u00fcr Forschungs- und Entwicklungszwecke.\n<\/p>\n<p>6.4 &nbsp; Der Auftraggeber erh\u00e4lt an den bei Durchf\u00fchrung des Auftrages entstandenen urheberrechtlich gesch\u00fctzten Werken, erstellten Datenbanken sowie am entstandenen Know-how ein nichtausschlie\u00dfliches, unentgeltliches Nutzungsrecht f\u00fcr den seinem Auftrag zugrunde liegenden Anwendungszweck. Die Einr\u00e4umung eines ausschlie\u00dflichen Nutzungsrechts f\u00fcr den Anwendungszweck bedarf einer gesonderten Vereinbarung.<\/p>\n<p>6.5 &nbsp; Erfindungen, die bei Durchf\u00fchrung des Auftrages von den Vertragspartnern gemeinsam erzielt werden (Miterfindungen), k\u00f6nnen von jedem Vertragspartner benutzt und lizenziert werden, ohne dass ein finanzieller Ausgleich erfolgt. Die Vertragspartner tragen jeweils einen zu vereinbarenden Anteil der Kosten f\u00fcr Anmeldung, Aufrechterhaltung und Verteidigung der betreffenden Schutzrechte. Bei urheberrechtlich gesch\u00fctzten Werken, die bei Durchf\u00fchrung des Auftrages von den Vertragspartnern gemeinsam geschaffen werden (Miturheberrechte), gilt Ziff. 5.5 Satz 1 entsprechend.<\/p>\n<p>6.6 &nbsp; Werden bei Durchf\u00fchrung des Auftrages bereits vorhandene Schutzrechte des AQI verwandt, die zur Verwertung des Forschungs- und Entwicklungsergebnisses durch den Auftraggeber notwendig sind, erh\u00e4lt der Auftraggeber daran ein gesondert zu vereinbarendes, nichtausschlie\u00dfliches, entgeltliches Nutzungsrecht, soweit dem keine anderweitigen Verpflichtungen des AQI entgegenstehen.<\/p>\n<h3>7. Schutzrechte Dritter<\/h3>\n<p>7.1 &nbsp; Das AQI wird den Auftraggeber unverz\u00fcglich auf ihm w\u00e4hrend der Durchf\u00fchrung des Auftrages bekannt werdende Schutzrechte Dritter hinweisen, die der gem\u00e4\u00df Ziff. 5 vereinbarten Nutzung entgegenstehen k\u00f6nnten. Die Vertragspartner werden einvernehmlich entscheiden, in welcher Weise diese Schutzrechte bei der weiteren Auftragsdurchf\u00fchrung ber\u00fccksichtigt werden.\n<\/p>\n<p>7.2 &nbsp; Das AQI haftet bei der Verletzung von Schutzrechten Dritter unter den Voraussetzungen der Ziffn. 8.2 und 9.4 Satz 1, falls sie ihre Hinweispflicht verletzt hat. Im \u00dcbrigen ist die Haftung, au\u00dfer im Falle der Ziff. 9, ausgeschlossen.&nbsp;<\/p>\n<h3>8. Haftung<\/h3>\n<p>8.1 &nbsp; Das AQI steht f\u00fcr die Anwendung wissenschaftlicher Sorgfalt sowie die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik ein, nicht aber f\u00fcr das tats\u00e4chliche Erreichen des Forschungs- und Entwicklungsziels.\n<\/p>\n<p>8.2 &nbsp; Die Haftung des AQI, seiner gesetzlichen Vertreter und Erf\u00fcllungsgehilfen aus Pflichtverletzungen und Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit beschr\u00e4nkt. Bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) haften das AQI, seine gesetzlichen Vertreter und Erf\u00fcllungsgehilfen auch bei leichter Fahrl\u00e4ssigkeit. In jedem Fall beschr\u00e4nkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.\n<\/p>\n<p>8.3 &nbsp; Erbringt das AQI die ihm obliegende Leistung nicht, nicht mit dem Eintritt der F\u00e4lligkeit oder nicht wie geschuldet, kann der Auftraggeber nur dann Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem AQI erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung mit der Erkl\u00e4rung bestimmt hat, dass er die Annahme der Leistung nach dem Ablauf der Frist ablehne.<\/p>\n<h3>9. Sonderregelung f\u00fcr kauf- und werkvertragliche Forschungs- und Entwicklungsarbeiten<\/h3>\n<p>9.1 &nbsp; Soweit das AQI aufgrund einer ausdr\u00fccklichen Zusage die Herstellung oder Lieferung einer dem Stand der Technik entsprechenden Sache als Forschungs- und Entwicklungsergebnis schuldet, finden bei M\u00e4ngeln die betreffenden Regelungen des Kauf- oder Werkvertragsrecht nur nach Ma\u00dfgabe nachfolgender Abs\u00e4tze Anwendung.\n<\/p>\n<p>9.2 &nbsp; Erweist sich das von dem AQI&nbsp; erzielte Forschungs- und Entwicklungsergebnis als mangelhaft, erh\u00e4lt das AQI zun\u00e4chst die Gelegenheit, den Mangel \u2013 je nach Art des Forschungs- und Entwicklungsergebnisses, des Mangels und der sonstigen Umst\u00e4nde auch mehrmals \u2013 im Wege der Nacherf\u00fcllung, nach ihrer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung, zu beseitigen.\n<\/p>\n<p>9.3 &nbsp; Wenn das AQI die Nacherf\u00fcllung ablehnt oder die Nacherf\u00fcllung fehlschl\u00e4gt oder dem Auftraggeber unzumutbar ist, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl entweder vom Vertrag zur\u00fccktreten oder die Herabsetzung der geschuldeten Verg\u00fctung (Minderung) oder Schadensersatz verlangen. Das R\u00fccktrittsrecht kann nur bei einem erheblichen Mangel ausge\u00fcbt werden. Es erlischt, wenn der Auftraggeber den R\u00fccktritt nicht sp\u00e4testens 14 Tage nach Erhalt der Mitteilung \u00fcber die Ablehnung oder das Fehlschlagen der Nacherf\u00fcllung bzw. sp\u00e4testens 14 Tage nach dem Zeitpunkt erkl\u00e4rt, zu dem f\u00fcr den Auftraggeber die Unzumutbarkeit der Nacherf\u00fcllung erkennbar wird. Schadensersatz hat das AQI nur unter den weiteren Voraussetzungen der Ziff. 8.2 und - falls sie die Nacherf\u00fcllung abgelehnt hat - auch der Ziff. 8.3 zu leisten.\n<\/p>\n<p>9.4 &nbsp; Bei einem Rechtsmangel aufgrund der Verletzung von Schutzrechten Dritter haftet das AQI nur, wenn diese Rechte in der Bundesrepublik Deutschland bestehen, der Auftraggeber das Forschungs- und Entwicklungsergebnis vertragsgem\u00e4\u00df benutzt und insoweit von dem Dritten berechtigterweise in Anspruch genommen wird und der Auftraggeber das AQI \u00fcber die von dem Dritten geltend gemachten Anspr\u00fcche unverz\u00fcglich schriftlich informiert hat. Die Nacherf\u00fcllung gem. Ziff. 9.2 erfolgt derart, dass das AQI f\u00fcr den Auftraggeber die Befugnis zur vertragsgem\u00e4\u00dfen Nutzung erwirkt oder das Forschungs- und Entwicklungsergebnis so modifiziert, dass betroffene Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.\n<\/p>\n<p>9.5 &nbsp; Der Auftraggeber hat das von dem AQI gelieferte Forschungs- und Entwicklungsergebnis unverz\u00fcglich zu untersuchen und M\u00e4ngel unverz\u00fcglich zu r\u00fcgen. Anspr\u00fcche wegen erkennbarer M\u00e4ngel bestehen nur, wenn sie dem AQI innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Lieferung angezeigt werden.\n<\/p>\n<p>9.6 &nbsp; Anspr\u00fcche aufgrund von M\u00e4ngeln verj\u00e4hren gem\u00e4\u00df Ziff. 10.<\/p>\n<h3>10. Verj\u00e4hrung<\/h3>\n<p>10.1 &nbsp; Die Anspr\u00fcche des Auftraggebers wegen Pflichtverletzung und aus Delikt verj\u00e4hren innerhalb von 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz in \u00a7\u00a7 438 Absatz 1 Nr. 2, 479 Absatz 1 (R\u00fcckgriffsanspruch) und 634a Absatz 1 Nr. 2 1. Alternative (Baum\u00e4ngel) BGB l\u00e4ngere Fristen vorschreibt oder das AQI wegen Vorsatzes oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit haftet.\n<\/p>\n<p>10.2 &nbsp; Falls die Abnahme des Forschungs- und Entwicklungsergebnisses vorgesehen ist, beginnt die Verj\u00e4hrung von Anspr\u00fcchen wegen M\u00e4ngeln gem\u00e4\u00df Ziff. 10.1 mit der Abnahme, andernfalls mit der \u00dcbergabe.\n<\/p>\n<p>10.3 &nbsp; Verhandlungen zwischen den Vertragspartnern \u00fcber Anspr\u00fcche oder \u00fcber die den Anspruch begr\u00fcndenden Umst\u00e4nde hemmen die Verj\u00e4hrung. Die hemmende Wirkung endet, wenn ein Vertragspartner dem Wunsch des anderen Vertragspartners zur Fortf\u00fchrung der Verhandlungen nicht innerhalb von 4 Wochen nachkommt.&nbsp;<\/p>\n<h3>11. Eigentumsvorbehalt<\/h3>\n<p>11.1 &nbsp; Der Auftraggeber erh\u00e4lt das Eigentum am Forschungs- und Entwicklungsergebnis sowie die in Ziffn. 6.2, 6.3, 6.4 und 6.6 genannten Nutzungsrechte erst mit vollst\u00e4ndiger Zahlung der vereinbarten Verg\u00fctung. Eigentum des AQI und Nutzungsrechte d\u00fcrfen weder verpf\u00e4ndet noch sicherungs\u00fcbereignet werden.\n<\/p>\n<p>11.2 &nbsp; F\u00fcr den Fall, dass das Eigentum des AQI an dem Forschungs- und Entwicklungsergebnis durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung erlischt, wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum der in diesem Fall entstandenen einheitlichen Sache bis zur vollst\u00e4ndigen Zahlung der vereinbarten Verg\u00fctung wertanteilm\u00e4\u00dfig (Rechnungswert) auf das AQI \u00fcbergeht.\n<\/p>\n<p>11.3 &nbsp; F\u00fcr den Fall der Weiterver\u00e4u\u00dferung des Forschungs- und Entwicklungsergebnisses tritt der Auftraggeber alle Rechte aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung bis zur vollst\u00e4ndigen Zahlung der vereinbarten Verg\u00fctung mit dinglicher Wirkung an das AQI ab.&nbsp;<\/p>\n<h3>12. Geheimhaltung<\/h3>\n<p>12.1 &nbsp; Die Vertragspartner werden gegenseitig mitgeteilte und als geheimhaltungsbed\u00fcrftig erkl\u00e4rte Informationen technischer oder gesch\u00e4ftlicher Art w\u00e4hrend der Dauer und f\u00fcr einen Zeitraum von f\u00fcnf Jahren nach Beendigung des Auftrages Dritten nicht zug\u00e4nglich machen. Dies gilt nicht f\u00fcr Informationen, die dem anderen Vertragspartner oder der \u00d6ffentlichkeit vor der Mitteilung bekannt oder allgemein zug\u00e4nglich waren oder der \u00d6ffentlichkeit nach der Mitteilung ohne Mitwirkung oder Verschulden des anderen Vertragspartners bekannt oder allgemein zug\u00e4nglich wurden oder Informationen entsprechen, die dem anderen Vertragspartner von einem berechtigten Dritten offenbart oder zug\u00e4nglich gemacht wurden oder von einem Mitarbeiter des anderen Vertragspartners, der keine Kenntnis der mitgeteilten Informationen hatte, selbst\u00e4ndig entwickelt wurden.\n<\/p>\n<p>12.2 &nbsp; Dritte im Sinne dieser Vorschrift sind nicht Unterauftrag-nehmer des AQI, die von dem AQI im Rahmen des Auftrages mit Teilleistungen betraut werden und zur Geheimhaltung verpflichtet wurden.<\/p>\n<h3>13. Ver\u00f6ffentlichung, Werbung<\/h3>\n<p>13.1 &nbsp; Der Auftraggeber ist nach vorheriger Abstimmung mit dem AQI berechtigt, das Forschungs- und Entwicklungsergebnis unter Nennung des Urhebers zu ver\u00f6ffentlichen. Die Abstimmung soll mit R\u00fccksicht darauf erfolgen, dass z. B. Dissertationen, Diplomarbeiten oder Schutzrechtsanmeldungen nicht beeintr\u00e4chtigt werden. F\u00fcr Zwecke der Werbung darf der Auftraggeber den Namen des AQI nur mit deren ausdr\u00fccklicher Zustimmung verwenden.\n<\/p>\n<p>13.2 &nbsp; Ver\u00f6ffentlichungen des AQI, die den Anwendungszweck betreffen, werden rechtzeitig mit dem Auftraggeber abgestimmt, soweit der Auftraggeber ausschlie\u00dfliche Rechte gem\u00e4\u00df Ziff. 6.3 erhalten hat.\n<\/p>\n<p>13.3 &nbsp; Das AQI kann f\u00fcr Zwecke der Werbung nach Abstimmung den Namen des Auftraggebers und dessen Firmenlogo verwenden.&nbsp;<\/p>\n<h3>14. K\u00fcndigung<\/h3>\n<p>14.1 &nbsp; Beide Vertragspartner sind zur ordentlichen K\u00fcndigung des Vertrages mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats berechtigt, wenn nach Ablauf eines erheblichen Bearbeitungszeitraumes kein wesentlicher Fortschritt erzielt wurde. Vor Ablauf von sechs Monaten seit Vertragsbeginn kann eine ordentliche K\u00fcndigung nicht ausgesprochen werden. Im \u00dcbrigen besteht kein ordentliches K\u00fcndigungsrecht.\n<\/p>\n<p>14.2 &nbsp; Jeder Vertragspartner ist berechtigt, den Vertrag aus&nbsp;wichtigem Grund au\u00dferordentlich zu k\u00fcndigen.\n<\/p>\n<p>14.3 &nbsp; Nach wirksamer K\u00fcndigung wird das AQI dem Auftraggeber das bis zum Ablauf der K\u00fcndigungsfrist erreichte Forschungs- und Entwicklungsergebnis innerhalb von vier Wochen \u00fcbergeben. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem AQI die bis zum Ablauf der K\u00fcndigungsfrist entstandenen Kosten zu verg\u00fcten. Personalkosten werden nach Zeitaufwand erstattet. F\u00fcr den Fall, dass die K\u00fcndigung auf einem Verschulden eines der Vertragspartner beruht, bleiben Schadensersatzanspr\u00fcche unber\u00fchrt.&nbsp;<\/p>\n<h3>15. Datenschutz und Datenverarbeitung<\/h3>\n<p>15.1 &nbsp; Zur Projektdurchf\u00fchrung und insbesondere der Abrechnung werden auch Daten zur Firma und Anschrift des Auftraggebers sowie Kommunikationsdaten wie bspw. Telefonnummern elektronisch gespeichert, gleiches gilt f\u00fcr die beim Auftraggeber f\u00fcr das Projekt zust\u00e4ndigen Mitarbeiter.\n<\/p>\n<p>15.2 &nbsp; Die erhobenen Daten werden von dem AQI, soweit ausdr\u00fccklich nichts anderes vereinbart wird, ausschlie\u00dflich im Rahmen der Durchf\u00fchrung des Projektes verwendet werden.&nbsp;<\/p>\n<h3>16. Sonstiges<\/h3>\n<p>16.1 &nbsp; Nebenabreden, \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen bed\u00fcrfen der Schriftform.\n<\/p>\n<p>16.2 &nbsp; Erf\u00fcllungsort f\u00fcr Leistungen des AQI ist der Sitz der Gesellschaft. Erf\u00fcllungsort f\u00fcr Zahlungen des Auftraggebers ist Berlin.\n<\/p>\n<p>16.3 &nbsp; Ist der Auftraggeber Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuches, juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen, ist ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand f\u00fcr alle sich aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis ergebenden Streitigkeiten der Gesch\u00e4ftssitz des AQI in Berlin.\n<\/p>\n<p>16.4 &nbsp; Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des \u00dcbereinkommens der Vereinten Nationen \u00fcber den internationalen Warenkauf (CISG).\n<\/p>\n<p>16.5 &nbsp; Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen ganz oder teilweiseunwirksam sein oder werden, so wird hiervon die G\u00fcltigkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen nicht ber\u00fchrt. Die Bestimmung soll vielmehr durch eine Regelung ersetzt werden, die rechtlich zul\u00e4ssig ist und der urspr\u00fcnglichen Bestimmung am n\u00e4chsten kommt. Gleiches gilt im Fall einer Regelungsl\u00fccke. <\/p>\n<\/div>\n<\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>TERMS &#038; CONDITIONS (Available in german language.) Allgemeine Bedingungen f\u00fcr die Durchf\u00fchrung von Forschungs- und Entwicklungsauftr\u00e4gen 1. Anwendungsbereich 1.1&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die nachfolgenden Bedingungen gelten f\u00fcr alle Forschungs- und Entwicklungsauftr\u00e4ge, die dem AQI erteilt werden. Abweichende, entgegenstehende oder erg\u00e4nzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn das AQI stimmt ihrer Geltung schriftlich zu. 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